Lassen Sie uns über Prävention und Rehabilitation sprechen!

Prävention lohnt sich

Prävention lohnt sich

Nachhaltiger Arbeitsschutz verbessert Betriebsabläufe sowie Geschäftsprozesse und reduziert Kosten. Verbesserte Arbeitsbedingungen und eine Wertschätzung der Leistung Mitarbeitender erhöht Motivation und senkt Ausfallzeiten.

Vision Zero

Vision Zero

Die Vorstellung einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen sollte uns bei allen Entscheidungen und Handlungen leiten.

Reha vor Rente

Reha vor Rente

Der Wiederherstellung der Gesundheit, die Teilhabe am Arbeitsleben und die Sicherung oder Wiedererlangung eines Lebens in der Gemeinschaft ist das Ziel - mit allen geeigneten Mitteln.

Für Erste Hilfe sorgen

Für Erste Hilfe sorgen

Die Organisation der Ersten Hilfe ist ein elementarer Baustein des Arbeitsschutzes. Alles Wissenswerte findet sich in der DGUV Information 204-022.

Keine Finger riskieren!

Keine Finger riskieren!

Was vorher "mit links" gelang, kann im Haushalt und Betrieb durch Unachtsamkeit zum Verlust von Gliedern führen. Obacht ist nötig und mit 'Fritz und Franz' gibt es Hilfsmittel.

[ GUVH / LUKN ]

Aber klar:
Für Region und Land.

"Niedersachsen. Klar" - Das ist der Slogan für das Land. Der GUV Hannover und die LUK Niedersachsen sind in Sachen Unfallversicherung umfassend verantwortlich. An unserer wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung besteht laut Jahresbericht 2021 des Niedersächsischen Landesrechnungshof kein Zweifel. So liegen die Selbstverwaltungskosten des GUV Hannover im Bundesdurchschnitt.  Der Rechnungshof schlägt vor, dass die Fusion der niedersächsischen Träger unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten erneut geprüft werden sollte.

"Unfallversicherungsträger, die ausschließlich zum Zwecke der Selbstverwaltung bestehen, sind ebenso kritisch zu sehen wie die Existenz kleinster UVT aus Gründen regionaler Tradition" - so der Landesrechnungshof. Das Kapitel 36 des Jahresberichts 2021 beschreibt die Zusammenhänge und Empfehlungen umfassend.

Über mich

Ich führe als Direktorin und Geschäftsführerin seit September 2023 den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachen (LUKN) mit Sitz in Hannover. Das Führungsteam und ich kümmern uns mit allen Kolleginnen und Kollegen um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten der öffentlichen Hand sowie bei Kita-Kindern, Schülern und Studierenden. Mehr als 230 Mitarbeitende wirken an der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Unfallversicherung nach SGB VII mit. Unsere Mitglieder unterstützen wir mit Engagement, Kompetenz und Leidenschaft.

Die Gestaltung der Zukunft des größten Unfallversicherungsträgers im Land Niedersachsen im Interesse unserer Mitglieder und der Versicherten ist mir wichtig. Ich setze mich für eine digitale Transformation unserer Serviceleistungen und einen wirtschaftlichen sowie kundenorientierten Geschäftsbetrieb ein.

Durch meine langjährige Tätigkeit in der Industrie, als Unternehmerin und als Aufsichtsperson (AP I/SGB VII) kenne ich die vielfältigen Facetten und Herausforderungen gesunderhaltender Arbeit aus unterschiedlichsten Perspektiven. Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über meine Arbeit und mich. Melden Sie sich - ob bei Fragen, kleinen Anregungen oder großen Ideen.

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Risiko Heimarbeit: Wie versichert?

Neue Arbeitsmodelle führen zu vermehrten Fragestellungen. Worauf es ankommt:

Die Pandemie ab dem Jahr 2020 hat vollkommen neue Arbeitsmodell befördert. Viele dieser Modelle waren aus der Not heraus entwickelt und improvisiert worden. Nun aber verstetigen sich bewährte Konzepte. Nur: Wie siet es mit dem Versicherungsschutz aus? Die gute Nachricht vorweg: Wer sich im Homeoffice bei einer betriebsdienlichen Tätigkeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und das sind die Einzelheiten:


Bei mobiler Arbeit besteht im selben Umfang Versicherungsschutz, wie bei Ausübung der Tätigkeit an der Unternehmensstätte. Danach sind sowohl die eigentliche Arbeitstätigkeit als auch sogenannte Betriebswege versichert. Dazu zählen beispielsweise der Weg zum Drucker in einen anderen Raum und auch Wege, um sich ein Getränk oder etwas zu essen zu holen. Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zur Kita oder in die Schule, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg ebenfalls unter Versicherungsschutz.

Technische Voraussetzungen und Arbeitsmittel

Idealerweise haben die Beschäftigten neben einem Notebook auch eine separate Tastatur, Maus und einen extra Bildschirm. Dieser sollte reflexionsarm und seine Größe den jeweiligen Arbeitsaufgaben angepasst sein. Bestehen diese beispielsweise darin, umfangreiche Texte und Tabellen zu bearbeiten oder Präsentationen anzufertigen, sollte der zusätzliche Monitor mindestens 17 Zoll betragen. Der Blick zum Bildschirm sollte dabei leicht nach unten gerichtet und der Abstand zwischen 50 und 80 Zentimetern betragen. Die Maus sollte in entspannter Körper- und Armhaltung bedient werden können. 
Ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang sorgt für ein Arbeiten ohne Unterbrechungen und reibungslose Videokonferenzen. Der Arbeitgeber kann dabei durch eine gute Anbindung ans Firmennetzwerk unterstützen. Zumeist erfolgt dieser über einen verschlüsselten VPN-Zugang.

Für einen guten Arbeitsplatz sorgen

Gelegentlich vom heimischen Sofa oder dem Gartenstuhl aus zu arbeiten, ist in Ordnung. Für die tägliche Vollzeitarbeit im Homeoffice jedoch sollte ein Arbeitsplatz so eingerichtet sein, dass er auch langfristig ein sicheres und gesundes Arbeiten ermöglicht. Ideal sind ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit reflexionsarmer und großer Arbeitsfläche (160 cm x 80 cm) und ein Bürodrehstuhl mit Rollen, der dynamisches Sitzen ermöglicht. Raum für Bewegung ist wichtig, damit am Arbeitsplatz unterschiedliche Körperhaltungen eingenommen werden können und zwischen Sitzen und Stehen gewechselt werden kann. Stolperfallen wie Kabel müssen außerhalb des Bewegungsradius liegen.

Für gute Beleuchtung sorgen

Im Büro gibt es vorgeschriebene Beleuchtungswerte, die im Homeoffice nicht gleichermaßen durch die Beschäftigten selbst nachprüfbar sind. Im Zweifel gilt: Lieber ein bisschen heller als zu dunkel. Neben dem Tageslicht sollte es eine Allgemeinbeleuchtung geben. Eine Tischleuchte allein ermüdet die Augen. Das Tageslicht sollte von der Seite auf den Arbeitsplatz fallen. Haben die Beschäftigten stattdessen das Fenster im Rücken, spiegelt sich das Licht unangenehm im Bildschirm. Steht der Bildschirm vor dem Fenster, sind die Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirm und Hintergrund zu groß. Arbeiten Beschäftigte bis in den Abend hinein, sollte warmweißes Licht genutzt werden. Licht mit hohen Blauanteilen hält den Körper wach und kann zu Schlafstörungen führen. Spätestens zwei Stunden vor dem Schlafengehen sollten Beschäftigte die Arbeit beenden.

Muss: Eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice

Auch im Homeoffice müssen Arbeitgebende die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und daraus Maßnahmen für den Schutz der Beschäftigten ableiten. Ziel ist, die Gefährdungen zu beseitigen oder zumindest im Rahmen der Möglichkeiten zu minimieren. Unter anderem gehören dabei Arbeitsmittel, -platz und -umgebung, aber auch Prozesse und Passgenauigkeit der Arbeitsaufgaben auf den Prüfstand. Am besten ist es, die Beschäftigten bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sowie bei der Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen in geeigneter Weise zu beteiligen.

Nicht vergessen: Unterweisung ist Pflicht!

Im Wesentlichen sind diese Punkte wichtig:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpersonen (z. B. Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen
  • Hinweise zur allgemeinen Gestaltung des Arbeitsbereiches (z. B. Beleuchtung und Lichtverhältnisse, Raumklima und Lärm, elektrische Einrichtungen)

Grundsätzlich können Beschäftigte in der Gruppe oder jeweils einzeln unterwiesen werden. Die Vorgehensweise sollte sich nach den Unterweisungsinhalten und -anlässen richten. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, stattfinden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche sogar halbjährliche Unterweisungen vor.

(Quelle: https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/faq-homeoffice/)

 

Weitere Informationen finden sich auf der Themenseite Homeoffice der DGUV.

9985

Besichtigungen (UVTöH DE 2022)

39581

Beanstandungen (UVTöH DE 2022)

25402

Unfalluntersuchugen (UVTöH DE 2022)

987391

Schulunfälle (UVTöH DE 2022)

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[ KONTAKT ]

Aber gern!

Schön, dass Sie mich gefunden haben: Über Ihr Interesse an meiner Person freue ich mich.

Ob bei der Arbeit, auf dem Schulweg, im Studium oder im Haushalt - die Aufgaben der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen sind vielfältig und groß. Über mein Engagement berichte ich hier.

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Mich interessieren fachliche Anregungen, Austausch und ein bereicherndes Netzwerk. Übrigens: Die Grenzen meiner privaten und beruflichen Netzwerke überlagern sich für mich. Privat, halbprivate und berufliche Kontakte sind mir jederzeit willkommen.

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