Lassen Sie uns über Prävention und Rehabilitation sprechen!

Risiko Heimarbeit: Wie versichert?

Neue Arbeitsmodelle führen zu vermehrten Fragestellungen. Worauf es ankommt:

Die Pandemie ab dem Jahr 2020 hat vollkommen neue Arbeitsmodell befördert. Viele dieser Modelle waren aus der Not heraus entwickelt und improvisiert worden. Nun aber verstetigen sich bewährte Konzepte. Nur: Wie siet es mit dem Versicherungsschutz aus? Die gute Nachricht vorweg: Wer sich im Homeoffice bei einer betriebsdienlichen Tätigkeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und das sind die Einzelheiten:


Bei mobiler Arbeit besteht im selben Umfang Versicherungsschutz, wie bei Ausübung der Tätigkeit an der Unternehmensstätte. Danach sind sowohl die eigentliche Arbeitstätigkeit als auch sogenannte Betriebswege versichert. Dazu zählen beispielsweise der Weg zum Drucker in einen anderen Raum und auch Wege, um sich ein Getränk oder etwas zu essen zu holen. Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zur Kita oder in die Schule, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg ebenfalls unter Versicherungsschutz.

Technische Voraussetzungen und Arbeitsmittel

Idealerweise haben die Beschäftigten neben einem Notebook auch eine separate Tastatur, Maus und einen extra Bildschirm. Dieser sollte reflexionsarm und seine Größe den jeweiligen Arbeitsaufgaben angepasst sein. Bestehen diese beispielsweise darin, umfangreiche Texte und Tabellen zu bearbeiten oder Präsentationen anzufertigen, sollte der zusätzliche Monitor mindestens 17 Zoll betragen. Der Blick zum Bildschirm sollte dabei leicht nach unten gerichtet und der Abstand zwischen 50 und 80 Zentimetern betragen. Die Maus sollte in entspannter Körper- und Armhaltung bedient werden können. 
Ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang sorgt für ein Arbeiten ohne Unterbrechungen und reibungslose Videokonferenzen. Der Arbeitgeber kann dabei durch eine gute Anbindung ans Firmennetzwerk unterstützen. Zumeist erfolgt dieser über einen verschlüsselten VPN-Zugang.

Für einen guten Arbeitsplatz sorgen

Gelegentlich vom heimischen Sofa oder dem Gartenstuhl aus zu arbeiten, ist in Ordnung. Für die tägliche Vollzeitarbeit im Homeoffice jedoch sollte ein Arbeitsplatz so eingerichtet sein, dass er auch langfristig ein sicheres und gesundes Arbeiten ermöglicht. Ideal sind ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit reflexionsarmer und großer Arbeitsfläche (160 cm x 80 cm) und ein Bürodrehstuhl mit Rollen, der dynamisches Sitzen ermöglicht. Raum für Bewegung ist wichtig, damit am Arbeitsplatz unterschiedliche Körperhaltungen eingenommen werden können und zwischen Sitzen und Stehen gewechselt werden kann. Stolperfallen wie Kabel müssen außerhalb des Bewegungsradius liegen.

Für gute Beleuchtung sorgen

Im Büro gibt es vorgeschriebene Beleuchtungswerte, die im Homeoffice nicht gleichermaßen durch die Beschäftigten selbst nachprüfbar sind. Im Zweifel gilt: Lieber ein bisschen heller als zu dunkel. Neben dem Tageslicht sollte es eine Allgemeinbeleuchtung geben. Eine Tischleuchte allein ermüdet die Augen. Das Tageslicht sollte von der Seite auf den Arbeitsplatz fallen. Haben die Beschäftigten stattdessen das Fenster im Rücken, spiegelt sich das Licht unangenehm im Bildschirm. Steht der Bildschirm vor dem Fenster, sind die Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirm und Hintergrund zu groß. Arbeiten Beschäftigte bis in den Abend hinein, sollte warmweißes Licht genutzt werden. Licht mit hohen Blauanteilen hält den Körper wach und kann zu Schlafstörungen führen. Spätestens zwei Stunden vor dem Schlafengehen sollten Beschäftigte die Arbeit beenden.

Muss: Eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice

Auch im Homeoffice müssen Arbeitgebende die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und daraus Maßnahmen für den Schutz der Beschäftigten ableiten. Ziel ist, die Gefährdungen zu beseitigen oder zumindest im Rahmen der Möglichkeiten zu minimieren. Unter anderem gehören dabei Arbeitsmittel, -platz und -umgebung, aber auch Prozesse und Passgenauigkeit der Arbeitsaufgaben auf den Prüfstand. Am besten ist es, die Beschäftigten bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen sowie bei der Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen in geeigneter Weise zu beteiligen.

Nicht vergessen: Unterweisung ist Pflicht!

Im Wesentlichen sind diese Punkte wichtig:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpersonen (z. B. Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen
  • Hinweise zur allgemeinen Gestaltung des Arbeitsbereiches (z. B. Beleuchtung und Lichtverhältnisse, Raumklima und Lärm, elektrische Einrichtungen)

Grundsätzlich können Beschäftigte in der Gruppe oder jeweils einzeln unterwiesen werden. Die Vorgehensweise sollte sich nach den Unterweisungsinhalten und -anlässen richten. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, stattfinden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche sogar halbjährliche Unterweisungen vor.

(Quelle: https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/faq-homeoffice/)

 

Weitere Informationen finden sich auf der Themenseite Homeoffice der DGUV.

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